Der Lehrvertrag

Der Lehrvertrag

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis.

Die Regelung für das Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen 2 und 4 Jahren), abgeschlossen.

Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.

Lehrvertrag
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.

Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, also etwa Vater oder Mutter, mit.

Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling unverzüglich nach Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden – und innerhalb von 2 Wochen bei der Berufsschule. Nach Anmeldung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer innerhalb einer Frist von 3 Wochen muss der Lehrling ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen. (Quelle: AK Portal)

Will dich ein Unternehmen in die Lehre nehmen, so bekommst du einen Entwurf des Lehrvertrages. Da du in den meisten Fällen noch nicht volljährig bist, musst du diesen auch von deinen Eltern unterschreiben lassen. Du kannst den Lehrvertrag mit nach Hause nehmen und in Ruhe ganz genau durchlesen. Solltest du Fragen haben kannst du dich an die Gewerkschaftsjugend oder an den Lehrlingsanwalt wenden – sie helfen dir gerne weiter!
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